GPSR-FAQ für plentyShop LTS

Stellt ein Wirtschaftsakteur Produkte online auf dem Markt bereit, so muss das Angebot mindestens folgende eindeutigen und sichtbaren Angaben enthalten (Artikel 19):
  • Namen, eingetragener Handelsname oder Handelsmarke des Herstellers sowie der Postanschrift und die E-Mail-Adresse, unter denen er kontaktiert werden kann
  • falls der Hersteller nicht in der EU sitzt, Name, Anschrift und E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person
  • Angaben, die die Identifizierung des Produkts ermöglichen, einschließlich der Abbildung des Produkts, seiner Art und sonstiger Produktidentifikatoren
  • etwaige Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen, die gemäß dieser Verordnung oder den anwendbaren Harmonisierungsvorschriften der Union in einer Sprache, die für die Verbraucher leicht zu verstehen ist und auf dem Produkt, der Verpackung oder in den Begleitunterlagen zu finden sind

Quelle: IHK-Stuttgart

Hinterlegen Sie die Daten im Bereich Einrichtung>Hersteller. Es stehen entsprechende Datenfelder zur Verfügung.

GSPR-Herstellerdaten

Hinterlegen Sie die Daten im Bereich Einrichtung>Hersteller. Es stehen entsprechende Datenfelder zur Verfügung.

GPSR-EU Verantwortlicher

Die Angaben sind nur dann erforderlich, wenn der Hersteller des Produkt seinen Sitz außerhalb der EU (also in einem Drittstaat, wie etwa den USA oder dem Vereinigten Königreich) hat und dem Verbraucher damit kein Verantwortlicher in Sachen Produktsicherheit zur Verfügung steht, der seinen Sitz in der EU hat.

Sitzt der (immer online anzugebende) Produkthersteller in der EU, was sehr oft der Fall sein dürfte, bedarf es damit also nicht der Angabe eines EU-Verantwortlichen für das Produkt. Denn: Dem Kunden steht dann der Hersteller als Produktverantwortlicher innerhalb der EU zur Verfügung.

Quelle: IT-Recht-Kanzlei

Eigenschaften bieten eine gute Möglichkeit, diese Informationen strukturiert beim Artikel anzulegen.

Über das Template können diese Eigenschaften dann an der von Ihnen gewünschten Stelle auf der Artikelseite ausgegeben werden.

Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie bei der Umsetzung benötigen.

Link zum Handbuch

Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • der eingesetzten plentyShop LTS-Version
  • Verwendung des Shop-Builders
  • Individuelles Template oder Standard
  • Gewünschte Positionierung

Sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen Ihren Shop kostenlos.

Informationen auf dieser Webseite sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar.
Bitte lassen Sie sich immer durch einen Fachanwalt beraten.

Erweiterte FAQ zum Thema GPSR:

Mehr bei der IT-Recht-Kanzlei.

Gefahrenhinweisen bei Verkauf von Spielzeug:

Mehr bei der IT-Recht-Kanzlei.

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GPSR-Angaben auch ohne plentyShop-Update.

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