Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich und Zielgruppe

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der
Plenty Lions GmbH, Neumeyerstr. 28-34, 90411 Nürnberg (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über Leistungen insbesondere in den Bereichen: E-Commerce-Programmierung, Shop- und Webentwicklung, Templates, Plugins und Individualsoftware, Designleistungen, Wartung, Support und Updates, Hosting-Vermittlung sowie Online-Marketing-Leistungen (z. B. Google Ads).

Das Angebot der Agentur richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 BGB.

Die Agentur ist berechtigt, vor Vertragsschluss einen Nachweis der Unternehmereigenschaft zu verlangen.

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, die Agentur stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu.

Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.

§2 Vertragsschluss

Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Verträge kommen zustande durch: Bestellung im Online-Shop der Agentur und deren Bestätigung, Auftragsbestätigung in Textform oder Annahme eines Angebots durch den Kunden.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung, einem Pflichtenheft oder einer Projektvereinbarung.

Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung in Textform.

§3 Einsatz von Subunternehmern

Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung Freelancer oder Subunternehmer einzusetzen.

Die Agentur bleibt in diesem Fall alleiniger Vertragspartner des Kunden und verantwortlich für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.

§4 Inhalte und KI-gestützte Systeme

Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung softwaregestützte Verfahren einschließlich generativer künstlicher Intelligenz einzusetzen.

Eine rechtliche Einzelfallprüfung der erzeugten Inhalte, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte, ist nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wird.

Der Kunde ist für die Veröffentlichung der Inhalte verantwortlich und hat diese vor Veröffentlichung zu prüfen.

Soweit der Kunde Inhalte zur Verarbeitung bereitstellt, stellt er sicher, dass diese frei von Rechten Dritter sind.

§5 Nutzungsrechte an Designs, Templates und Software

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Die Nutzung ist grundsätzlich auf den vertraglich vereinbarten Zweck beschränkt.

Sofern nicht anders vereinbart, ist die Nutzung von Software, Apps, Plugins oder Templates auf die bei Vertragsschluss definierte Domain oder Shop-Instanz beschränkt. Eine Nutzung auf weiteren Domains oder Instanzen bedarf einer gesonderten Lizenzvereinbarung.

Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Agentur.

Eine Herausgabe des vollständigen Quellcodes erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§6 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten und Materialien rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Projektfristen entsprechend.

Der Kunde stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.

Soweit im Angebot ein Fertigstellungstermin genannt ist, handelt es sich dabei um einen bloßen Orientierungszeitpunkt, es sei denn, er ist ausdrücklich als absoluter Fixtermin ausgewiesen und alle notwendigen Informationen und Inhalte des Kunden lagen zum Zeitpunkt des Angebotes vollumfänglich vor.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, setzt die Agentur ihm in Textform eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist die Agentur berechtigt, die Arbeiten auszusetzen. Dauert die Unterbrechung daraufhin länger als 30 Tage, ist die Agentur berechtigt, das Projekt abzurechnen und den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten.

§7 Abnahme von Leistungen

Die Agentur stellt Leistungen je nach Projekt über Staging-Umgebung, Repository, Figma oder Code-Archiv zur Verfügung und zeigt die Abnahmebereitschaft in Textform an.

Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 14 Kalendertagen zu prüfen. Werden innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel in Textform angezeigt, gilt die Leistung als abgenommen.

Die Nutzung der Leistung im Live-Betrieb gilt ebenfalls als Abnahme, sofern die Agentur die Abnahmebereitschaft zuvor in Textform angezeigt hat.

§8 Wartung, Updates und Plugin-Umgebungen

Updates erfolgen nur im Rahmen eines gesonderten Wartungs- oder Supportvertrages und werden nach Möglichkeit zunächst in einer Test- oder Staging-Umgebung durchgeführt.

Der Kunde ist verantwortlich für die Erstellung einer vollständigen Datensicherung vor Beginn von Updates. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die auf einer fehlenden Kundensicherung beruhen.

Nach Updates führt die Agentur eine technische Sichtprüfung zentraler Funktionen durch. Die Liveschaltung erfolgt nach Freigabe durch den Kunden oder nach Ablauf von 7 Werktagen ohne Widerspruch, sofern dies zuvor angekündigt wurde.

Vor dem Entfernen veralteter PluginSets erstellt die Agentur nach Möglichkeit eine Sicherung, die dem Kunden bereitgestellt werden kann.

Wartungsverträge können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§9 Support

Supportleistungen werden ausschließlich im Rahmen eines gesonderten Vertrags erbracht. Ohne vereinbartes Service Level Agreement (SLA) bestehen keine garantierten Reaktionszeiten. Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nach Aufwand berechnet.

Supportverträge können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§10 Hosting und Online-Marketing:

Sofern die Agentur Hosting-Leistungen vermittelt, erfolgt der Vertragsschluss über die Hosting-Leistung unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Hosting-Anbieter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Die Agentur unterstützt den Kunden gegebenenfalls bei der technischen Einrichtung, Konfiguration oder Migration, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Sicherheit oder Leistungsfähigkeit der Hosting-Infrastruktur.

Für Ausfälle, Datenverluste oder sonstige Störungen, die auf Leistungen oder Systeme des Hosting-Anbieters zurückzuführen sind, haftet die Agentur nicht.

Online-Marketing-Leistungen

Leistungen im Bereich Online-Marketing, insbesondere im Zusammenhang mit Plattformen wie Google Ads, stellen Dienstleistungen dar. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere bestimmte Umsätze, Leads, Klickzahlen, Conversion-Raten oder Rankings, wird nicht geschuldet.

Der Kunde bleibt für die rechtliche Zulässigkeit der beworbenen Inhalte sowie für die Einhaltung der jeweils geltenden Richtlinien der eingesetzten Plattformen verantwortlich.

Werbebudgets, Plattformkosten oder sonstige Drittanbietergebühren werden – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – vom Kunden getragen.

§11 Referenznennung

Die Agentur ist berechtigt, abgeschlossene Projekte als Referenz zu verwenden. Dabei dürfen insbesondere Firmenname, Logo und Projektbeschreibung verwendet werden.

Der Kunde kann dieser Nutzung bereits bei Vertragsschluss oder jederzeit für die Zukunft widersprechen. Ein Widerspruch bei Vertragsschluss ist in Textform zu erklären.

§12 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart gilt bei Individualprojekten: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 50 % Restzahlung nach Bereitstellung oder Abnahme.

Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Leistungen auszusetzen und weitere Arbeiten von Vorauszahlungen abhängig zu machen.

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Kündigt der Kunde ein laufendes Projekt ohne wichtigen Grund vor vollständiger Leistungserbringung, ist die Agentur berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen sowie bereits angefallene Aufwendungen abzurechnen. Für noch nicht erbrachte Leistungen kann die Agentur darüber hinaus eine pauschale Vergütung in Höhe von 20 % des noch offenen Auftragswertes verlangen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§13 Gewährleistung

Für erbrachte Leistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten. Die Agentur hat das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

§14 Haftung und Freistellung

Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Agentur nur für den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist auf das Zweifache des jeweiligen Auftragswertes begrenzt.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, Umsatzverluste, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Schäden aufgrund von Änderungen am System durch den Kunden oder Dritte ist ausgeschlossen.

Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Verletzungen von Schutzrechten (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte) geltend gemacht werden, soweit die Verletzung auf vom Kunden zu verantwortenden Inhalten, Materialien oder Anweisungen beruht. Der Kunde ersetzt der Agentur sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten einschließlich notwendiger Rechtsverteidigungskosten und informiert die Agentur unverzüglich in Textform, sobald ihm gegenüber ein solcher Anspruch geltend gemacht wird.

Erachtet die Agentur für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung für erforderlich, weist sie den Kunden nach ihren Möglichkeiten darauf hin, ohne dass dies eine geschuldete Verpflichtung darstellt.

§15 Datenschutz, Tracking und Auftragsverarbeitung

Der Kunde ist Verantwortlicher für die Einhaltung der DSGVO hinsichtlich der von ihm bereitgestellten Inhalte und des Betriebs seines Shops.

Die Agentur handelt als Auftragsverarbeiter, sofern personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden. Die Unterzeichnung eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) ist Bestandteil des Vertragsschlusses und Voraussetzung für den Projektstart.

Die Agentur unterstützt technisch bei Consent Management und Tracking-Implementierung; die rechtliche Verantwortung für Einwilligungen und Datenschutzhinweise trägt der Kunde.

§16 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Ausfälle von Infrastruktur) befreien die Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.

§17 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen dieser AGB gelten nur für zukünftige Verträge, sofern nichts anderes vereinbart wird. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Textform (§126b BGB); E-Mail genügt. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

Die Abtretung von Rechten oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis durch den Kunden an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur in Textform.

Stand März 2026